Donnerstag, 9. August 2007

Von der Anti-Terror-Gesetzgebung über die Anti-Terror-Datei zum "Schäuble-Katalog"

Entnommen von heise online (Meldung vom 28.02.2007 13:06)

Am 1. März 2007 startete peu a peu die Benutzung der Anti-Terror-Datei, die nach dem "Gemeinsame-Dateien-Gesetz" errichtet wird, das Bund und Länder im Dezember 2006 verabschiedet hatten. Wie zuletzt bekannt wurde, sind 72 Spezialisten beim BKA eingestellt worden, diese umfassendste Datensammlung der Bundesrepublik Deutschland einzurichten. Ziel der Datensammlung ist die Aufdeckung von Mustern und Strukturen des islamistischen Terrorismus im Sinne einer Voraberkennung möglicher Gefährder und geplanter Attentate. Damit ist die Anti-Terror-Datei ein zentrales Instrument für die Strafverfolger, um die von der Politik geforderte schärfere Terrorbekämpfung durchzusetzen.

In diesem Rahmen wurde diverse Male die Anti-Terrorgesetzgebung verschärft; auch die Diskussion um die die Online-Durchsuchung privater PCs wird in diesem Zusammenhang geführt. Nicht zuletzt tritt Bundesinneniminister Wolfgang Schäuble mit immer neuen Vorschlägen zur Verschärfung der Antit-Terror-Gesetze an die Öffentlichkeit, die zu heftigen Debatten über den so genannten "Schäuble-Katalog" führten – siehe dazu die Übersicht zur Berichterstattung über die Anti-Terrorgesetzgebung, die Anti-Terrordatei und die heimliche Online-Durchsuchung auf heise online am Ende des Artikels.

Die Anti-Terror-Datei

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