Donnerstag, 9. August 2007

ULD-Gutachten: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

Das Gutachten des Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) kommt zu dem Schluss:

Entwurf zu Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikationsüberwachung und heimliche Ermittlungsmaßnahmen ist europarechts- und verfassungswidrig


In einer Pressemitteilung vom 28. Juni 2007 wird erklärt:
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat im Auftrag des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf für ein „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ erstellt und an diesen übermittelt. Die wesentlichen Ergebnisse der rechtlichen Bewertung sind Folgende:

Wir appellieren an den Bundesgesetzgeber, von der Vorratsdatenspeicherung Abstand zu nehmen. Vor einer Umsetzung der Richtlinie sollte dringendst das bereits beim Europäischen Gerichtshof hiergegen anhängige Verfahren abgewartet werden. Möglicherweise wird die Richtlinie bereits dort für unwirksam erklärt.

* Die Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Sie verstößt gegen das national durch Art. 10 GG sowie europarechtlich durch Art. 8 EMRK geschützte Fernmeldegeheimnis und gegen das Verbot der Speicherung „nicht anonymisierter Daten auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken“ (BVerfGE 65, 1, 47). Die Zwecke der Vorratsdatenspeicherung sind unbestimmt, weil die Verkehrs- und Standortdaten aller Teilnehmer und Netze öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste pauschal und ohne jeden konkreten Anhaltspunkt für eine konkrete Straftat der betroffenen Personen gespeichert werden.

weiterlesen

Keine Kommentare:

 

Aktion UBERWACH!